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Sonntag, 1. März 2009

Bevölkerung

Demografie



Datei:Entwicklung der Einwohnerzahlen in Deutschland.JPG
Entwicklung der Einwohnerzahlen Deutschlands seit 1800

Deutschland hat mit einer Geburtenrate pro Frau von derzeit 1,37 (Stand: 2007)[20] eine der niedrigsten weltweit. Im Jahr 2007 stieg die Zahl der Geburten erstmals seit zehn Jahren wieder an und lag bei 684.862.[21] Am 31. Dezember 2007 lebten in der Bundesrepublik Deutschland 82.217.800 Einwohner[22] auf der Fläche von 357.104 Quadratkilometern. Das Land gehört damit zu den am dichtesten besiedelten Flächenstaaten der Welt. Etwa 75 Millionen Menschen (91 Prozent) sind deutsche Staatsbürger. Von diesen haben wiederum sieben Millionen Bürger einen Migrationshintergrund, das heißt, sie sind

  • „Aussiedler“ bzw. „Spätaussiedler“ deutscher Nationalität, von denen die meisten aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion (51 Prozent, umgangssprachlich meist als „Russlanddeutsche“ bezeichnet) und aus Polen (34 Prozent) eingewandert sind. Zwischen 1950 und 2002 waren dies insgesamt 4,3 Millionen Menschen, oder
  • im Land geborene oder seit langer Zeit in Deutschland lebende ehemalige Ausländer, die seit der Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts auf eigenen Antrag eingebürgert wurden.

Von den Einwohnern mit ausschließlich anderer Staatsangehörigkeit (31. Dezember 2007: 7.255.949)[23] stellen die türkischen Staatsangehörigen (1.713.551) die größte Gruppe. Die übrigen sind überwiegend EU-Bürger (2,1 Millionen). Den größten Anteil haben hier Italiener (528.318), Polen (384.808) und Griechen (294.891). Der Anteil der europäischen Staatsbürger aus Nicht-EU-Ländern (3,2 Millionen) hat sich durch Migration aus dem ehemaligen Jugoslawien (1,0 Millionen; darunter sind ethnische Serben mit 600.000 die Mehrheit[24]) und aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion in den 1990er-Jahren erhöht.[25] 2007 erwarben 113.030 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft (vgl. 2006: 124.566) durch Einbürgerung.[26]

Die Zahl der gesamten polnischen Diaspora in Deutschland, die bereits seit dem 19. Jahrhundert existiert, beläuft sich auf weit über zwei Millionen, wobei die meisten seit Generationen von der einheimischen Bevölkerung assimiliert sind.

Somit ergibt sich ein Gesamtanteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund von etwa 17 Prozent, ein Hinweis darauf, dass die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung nicht mehr über Nationalitäten erfasst werden kann. Ein gewisses Maß an Einwanderung wird von politischer Seite im Hinblick auf den Rückgang der Geburtenzahl und die daraus folgende negative demografische Entwicklung gewünscht, um die soziale Absicherung der Bevölkerung nicht zu gefährden, zu starke Zuwanderung aufgrund der daraus resultierenden sozialen Spannungen jedoch abgelehnt.

Angestammte ethnische Minderheiten sind Dänen (je nach Definition und Quelle etwa 15.000 bis 50.000[27]), Friesen (etwa 50.000 bis 60.000[28]), Jenische (etwa 412.000), Sorben (etwa 60.000[29]) und Sinti (etwa 70.000[30]).

Siehe auch: Ruhrpolen

Sprachen und Dialekte

Die in Deutschland gebräuchlichste Sprache ist Deutsch. Deutsch ist Amtssprache, wird als Standardsprache in den überregionalen Medien und als Schriftsprache verwendet. Als Sprache des Alltags wird es in vielen Regionen fast ausschließlich gesprochen (oft regional leicht eingefärbt). Daneben gibt es unterschiedlich stark vertretene Dialekte.

Neben der deutschen Sprache sind regional seit langem auch Sprachen in Deutschland ansässiger Sprachminderheiten offiziell als Minderheiten- oder Regionalsprachen nach der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen anerkannt. Im Einzelnen sind das:

  • Dänisch (sowohl Reichsdänisch wie Sønderjysk): Minderheitensprache in Schleswig-Holstein gemäß Teil III
  • Friesisch (Minderheitensprache): Nordfriesisch in Schleswig-Holstein, Saterfriesisch in Niedersachsen, beide gemäß Teil III
  • Sorbisch (Minderheitensprache): Obersorbisch in Sachsen, Niedersorbisch in Brandenburg, beide gemäß Teil III
  • Romani (Minderheitensprache der Sinti und Roma): in Hessen gemäß Teil III, in der übrigen Bundesrepublik gemäß Teil II
  • Niederdeutsch (Regionalsprache): in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern gemäß Teil III sowie in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt gemäß Teil II

Die landesrechtlichen Umsetzungen sind teilweise noch nicht erfolgt – dies betrifft insbesondere die Sprache Romanes. Partiell (räumlich und/oder sachlich) besitzen in Schleswig-Holstein die Regional- und Minderheitensprachen Niederdeutsch, Dänisch und Friesisch (siehe Friesisch-Gesetz) den Rang einer Amtssprache. Andere in Deutschland traditionelle (wie beispielsweise die jenische Sprache oder das Jiddisch) oder neue Minderheitensprachen wurden nicht in die Charta aufgenommen.[31]

Ehemals verbreitete Sprachen wie Moselromanisch (im 11. Jahrhundert ausgestorben), Polabisch (im 18. Jahrhundert ausgestorben) oder Jiddisch werden heute nicht oder kaum mehr gesprochen.

Die Verwendung von Dialekten wird von manchen Menschen als Makel, von anderen als kulturelle Bereicherung empfunden. Im norddeutschen Raum verwenden Angehörige der höheren Bildungsschichten seltener die niederdeutsche Sprache oder regionale Mundarten, während im süddeutschen Sprachraum selbst in akademischen Kreisen der Gebrauch des Dialekts üblich ist. Da das Standarddeutsche sich aus hochdeutschen (mittel- und oberdeutschen) Sprachformen entwickelt hat und die Dialekte der niederdeutschen Sprache verdrängt hat, sprechen Norddeutsche tendenziell eher ein dialektfreies Deutsch als die Bevölkerung in den südlichen zwei Dritteln des Landes.

Die von Gehörlosen verwendete Deutsche Gebärdensprache ist seit 2002 in Deutschland als eigenständige Sprache anerkannt.

Seit der Einwanderung der Germanen in das heutige Gebiet Deutschlands sind immer wieder neuere Zuwanderer hinzugekommen, die auch ihre jeweiligen Sprachen mitbrachten (zum Beispiel die Römer in den Kolonien Germaniens, die Hunnen während der Völkerwanderung, die Hugenotten seit dem 17. Jahrhundert, die Ruhrpolen im 19. Jahrhundert). Während die Nachkommen der älteren Zuwanderungswellen inzwischen sprachlich weitestgehend assimiliert sind, verwenden diejenigen Zuwanderer, die erst in den vergangenen Jahrzehnten gekommen sind (unter anderem die sogenannten Gastarbeiter, aber auch Flüchtlinge), untereinander neben dem Deutschen noch häufig ihre Muttersprache, vor allem Türkisch (etwa zwei Millionen). Daneben ist auch die russische Sprache verbreitet, zum einen unter jüdischen Kontingentflüchtlingen, aber auch unter Russlanddeutschen, die zum Teil russische Muttersprachler sind. Die Angaben zur Anzahl russischer Muttersprachler variieren je nach Quelle stark und liegen bei drei bis vier Millionen.[32][33] Auch die Zahl der Personen, deren Alltagssprache Polnisch ist, wird relativ hoch vermutet. Hierbei variiert die Zahl ebenfalls je nach Quelle.

Die an Schulen vorrangig gelehrte Fremdsprache ist Englisch, gefolgt von Französisch und Latein und danach von Russisch. In den letzten Jahren ist auch Spanisch immer beliebter geworden.


In Deutschland wird Religionsfreiheit als Grundrecht garantiert. Das Verhältnis von Religion und Staat wird durch die Artikel 136 bis 139 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) geregelt, die durch Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes sind. Danach gilt neben der Religionsfreiheit die weltanschauliche Neutralität des Staates und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Auf dieser Basis ist das Verhältnis von Religionsgemeinschaften und Staat partnerschaftlich; es gibt also keine strikte Trennung von Kirche und Staat wie im Laizismus, sondern in vielen sozialen und schulisch-kulturellen Bereichen bestehen Verflechtungen, beispielsweise über kirchliche, aber staatlich mitfinanzierte Trägerschaft von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Ebenso berufen sich einige deutsche Parteien auf die christliche Tradition des Landes. Die christlichen Kirchen besitzen den Status von Amtskirchen, sie sind demnach zwar keine staatliche Institution, aber Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Wie der größte Teil West- und Mitteleuropas ist das heutige Deutschland in einem bis zur Antike zurückreichenden historischen und kulturellen Kontext christlich-abendländisch, und seit etwa dem 18. Jahrhundert ebenso aufgeklärt-wissenschaftlich geprägt. Dieser Prägung liegen Einflüsse aus der antiken griechischen und römischen Kultur ebenso zugrunde wie jüdische und christliche Traditionen, die sich seit Beginn der Christianisierung Nordwesteuropas, ab etwa dem 4. Jahrhundert, mit germanischen Traditionen vermischt hatten. Das Gebiet des heutigen Deutschland wurde seit dem frühen Mittelalter christianisiert. In der fränkischen Zeit wurde im Reich Karls des Großen die entsprechende Missionierung, teilweise durch Zwangsmaßnahmen abgeschlossen. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation begann die christliche Reformation Anfang des 16. Jahrhunderts, angeführt von Martin Luther. Sie prägt die religiöse Landschaft im deutschen Sprachraum bis heute mit.

Die Mehrheit der deutschen Staatsbürger gehört einer christlichen Konfession an: Römisch-katholische Kirche 31,2 Prozent (tendenziell überwiegend in West- und Süddeutschland), Evangelische Kirche in Deutschland (Lutheraner, Reformierte und Unierte) 30,8 Prozent (tendenziell vor allem in Nord- und historisch in Ostdeutschland), orthodoxe Kirche und orientalische Kirchen insgesamt 3 Prozent, Neuapostolische Kirche 0,46 Prozent, Zeugen Jehovas 0,2 Prozent, und ein geringer Anteil von Angehörigen christlicher Freikirchen. Die Anzahl der Gottesdienstbesucher ist geringer. Durchschnittlich 3,6 Millionen Menschen (oder 4,4 Prozent der Gesamtbevölkerung) besuchten 2006 die sonntäglichen Gottesdienste der Katholischen Kirche, eine Million (oder 1,2 Prozent der Gesamtbevölkerung) jene der Evangelischen Kirche.

38,0 Prozent der Gesamtbevölkerung gehören keiner der beiden großen Religionsgemeinschaften an. In den neuen Bundesländern liegt der prozentuelle Anteil zwischen 66,1 Prozent (Thüringen) und 80,6 Prozent (Sachsen-Anhalt). Die DDR hatte eine atheistische Weltanschauung propagiert und vermittelt (siehe Jugendweihe) und den Kirchenaustritt gefördert. In den alten Bundesländern ist die Anzahl der Konfessionslosen geringer, deren Anteil liegt zwischen 20,9 Prozent in Bayern und 69,0 Prozent in Berlin (Letzteres allerdings einschließlich dem ehemaligen Ost-Berlin). (Statistik der EKD, Stand: 31. Dezember 2005.)[34]


Islamische Gemeinden haben etwa 3,2 Millionen Mitglieder (3,9 Prozent der Einwohner) und sind vorwiegend ausländischer Herkunft, davon mittlerweile etwa 732.000 deutsche Staatsangehörige (knapp 0,9 Prozent der deutschen Staatsbürger); 9,1 Prozent aller 2004 geborenen Kinder haben muslimische Eltern.[35] Um für die Vielzahl an islamischen Organisationen einen Dachverband zu erhalten, der für Außenstehende als Ansprechpartner fungieren kann, wurde der Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland gegründet.

Die Deutsche Buddhistische Union geht von einer Zahl von 250.000 aktiven Buddhisten in Deutschland aus, die Hälfte davon eingewanderte Asiaten.[36] Dies entspricht 0,3 Prozent der Bevölkerung.

106.000 Personen der Bevölkerung gehören jüdischen Gemeinden an. Seit den 1990er-Jahren verzeichnen diese einen starken Zuwachs durch Zuwanderer aus Osteuropa, vor allem aus der Ukraine und aus Russland. Nach Frankreich und dem Vereinigten Königreich ist in Deutschland die drittgrößte jüdische Gemeinschaft Europas.

Bestimmte christliche Kirchen sowie die jüdischen Gemeinden erheben von ihren Mitgliedern eine Kirchensteuer, die der Staat gegen eine Aufwandsentschädigung einzieht und an die jeweiligen Kirchen (beziehungsweise an den Zentralrat der Juden in Deutschland) weiterleitet.

Des Weiteren ist der Religionsunterricht laut Grundgesetz fakultatives, aber dennoch ordentliches Unterrichtsfach in den Schulen (mit Ausnahme weniger Länder wie Bremen, Berlin und Brandenburg). Dieser Unterricht wird oft von einem Vertreter einer der beiden großen christlichen Amtskirchen abgehalten.


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